Halteverbotszonen
Damit die Mitbürger genügend Zeit haben, dieses Schild wahrzunehmen, ist vom Gesetzgeber eine Mindest-Frist von 72 Stunden vorgegeben, in der das Schild im Voraus aufgestellt werden muss.
Um ganz sicher zu gehen, sollte man dieses jedoch auch einige Tage früher aufstellen.
So können Missverständnisse vermieden werden und es wird auch wirklich von allen Autofahrern bemerkt,
dass hier in den kommenden Tagen eine Halteverbotszone festgelegt wurde.
Die Genehmigung für das Aufstellen einer Halteverbotszone muss beim Amt beantragt werden - das Aufstellen einer "eigenen" Halteverbotszone ist ohne behördliche Genehmigung nicht gestattet und kann als "Eingriff" in den "Straßenverkehr" strafbar gemacht werden.
Sehr gefährlich sind eigens entworfene Halteverbotszonen, die z.B. durch aufgestellte Kartons, Stühle oder sonstigen Gegenständen illegal aufgestellt werden.
Im schlimmsten Fall muss der Aufsteller bei schäden mit hohen Strafen und Erstattung von materiellen und damit auch finanziellen Schäden rechnen, die durch diese Gegenstände verursacht wurden.